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Rechte der Bürger nach dem Natotruppenstatut und Zusatzabkommen, eine übersichtliche Darstellung
- Zusammenfassung -
Das Rechtsregime der Nutzung von Liegenschaften durch alliierte Stationierungsstreitkräfte
der NATO in Deutschland richtet sich nach dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatzabkommen
dazu und bilateralen Verwaltungsabkommen mit dem jeweiligen Entsendestaat
sowie den einschlägigen deutschen Rechtsnormen. Eine Truppe und ihr ziviles
Gefolge müssen das deutsche Recht achten.
Ausländische Truppenverbände werden nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts
als nationale Organe des Entsendestaates behandelt, wenn sie nicht in die militärische
Organisation des Aufnahmestaates integriert oder supranational sind. In den Fällen, in
denen Vorhaben einer Truppe oder eines zivilen Gefolges nach deutschem Recht einer Erlaubnis,
Zulassung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen,
stellen deutsche Behörden die erforderlichen Anträge und betreiben die diesbezüglichen
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Verfahrens- bzw. Prozessstandschaft für die Trup
Natotruppenstatut_Rechte der Bürger.pdf
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Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland
Recht Militärpolizei_WD-2-034-14-pdf-dat
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Kurzinformation Status von US-Militärbasen in Deutschland
Militärischer Bereich WD-2-088-18-pdf-da
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Kurzinformation Zur Anwendbarkeit deutschen und amerikanischen Rechts auf US-Militärbasen in Deutschland
Die in Deutschland stationierten US-Streitkräfte greifen teilweise auf Dienst- und Hilfeleistungen
seitens des deutsche Rettungs- und Gesundheitswesen (Sanitäter des Roten Kreuzes, Feuerwehr
etc.) zurück. Im Rahmen von Einsätzen müssen Ärzte, Rettungssanitäter etc. – mit vorheriger Zustimmung
der US-Streitkräfte – zuweilen auch das Gelände einer US-Militärbasis betreten. Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob deutsche Rettungsdienstleister bei solchen Einsätzen
deutsches und/oder amerikanisches Recht beachten müssen.
Kommunale Rettungskräfte_WD-2-069-18-pdf
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Kontakt

Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim" (BI "Kein Gefahrstofflager") e.V.

c/o Dietmar Bytzek

Thomas Dehler Straße 7a

76726 Germersheim

mail: gefahrstofflager@t-online.de 

oder

gefahrstofflager@bytzek.eu

 

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Satzung der Bürgerinitiative
Neue aktualisierte BI-Satzung vom 2022-1
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 Unsere Bürgerinitiative ist Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

https://www.bbu-online.de/

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat das Finanzamt Speyer bestätigt, dass " die Satzung der Körperschaft BI "Kein Gefahrstofflager  e.V. " die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO...erfüllt"!  

 Der  eingetragene Verein ist damit als gemeinnützig anerkannt!